FAQ studentische Organisationen
Hier finden Sie häufig gestellte wie auch allgemeine Fragen rund um studentische Organisationen und Anlässe an der UZH. Informationen enthält auch der Leitfaden der Impulsfabrik (PDF, 5 MB).
Die FAQ zum "Reglement zur Anerkennung studentischer Organisationen an der Universität Zürich" finden Sie unter folgendem Link: FAQ zum "Reglement zur Anerkennung studentischer Organisationen an der Universität Zürich"
Ich möchte meinen neu gegründeten Verein anerkennen lassen. An wen muss ich mich wenden und welche Unterlagen benötige ich?
Sind Sie an einer Anerkennung interessiert, ist es wichtig, dass Ihr Verein die im "Reglement zur Anerkennung studentischer Organisationen an der Universität Zürich" angeführten Anerkennungskriterien erfüllt. Informationen zum Anerkennungsprozess finden Sie hier Anerkennungsprozess.
Gerne hilft Ihnen auch die Impulsfabrik des VSUZH weiter.
Wie gehe ich vor, wenn ich eine studentische Organisation gründen möchte?
Alle Informationen zur Gründung einer studentischen Organisation an der UZH finden Sie auf der Seite Anerkennungsprozess.
An wen wende ich mich, um einen neuen Fachverein zu gründen?
Gibt es in ihrem Studiengang noch keinen Fachverein und möchten Sie diese Lücke beheben, wenden Sie sich zuerst an das Institut. Mit deren Unterstützung kann dann die Vereinsgründung verfolgt werden.
Neu gegründete Fachvereine können mit dem Einverständis des zuständigen Instituts direkt definitiv durch die Abteilung Campuskultur anerkannt werden.
Was benötige ich, dass sich meine studentische Organisation als "Verein an der Universität Zürich“ bezeichnen darf?
Die Phase der prov. Anerkennung (mindestens drei Jahre Aktivität) muss erfolgreich abgeschlossen sein. Erhält die studentische Organisation die definitive Anerkennung, darf sie sich bis auf Widerruf "Verein an der Universität Zürich" nennen.
Haben die studentischen Organisationen Rechte an und Pflichten gegenüber der UZH?
Ja. Hier finden Sie die Auflistung der Rechte und Pflichten.
Darf unser Verein das Logo der UZH verwenden?
Nein - das Logo der UZH darf weder auf der Webseite noch auf Flyern, Plakaten oder anderen Drucksachen verwendet werden. Ebenfalls nicht verwendet werden darf das markenrechtlich geschützte Akronym "UZH" - dieses darf auch nicht im Namen des Vereins verwendet werden.
Eine Ausnahme sind Fachvereine: diese dürfen das UZH-Logo im Footer der Webseite sowie von Drucksachen verwenden.
Gibt es für studentische Organisationen Büroräumlichkeiten?
Eine beschränkte Anzahl Räume an der UZH sind für die Nutzung durch studentische Organisationen vorgesehen. An der UZH herrscht jedoch vielerorts eine Platznot. Aus diesem Grund können keiner Organisation Büroräumlichkeiten garantiert werden - es besteht eine Warteliste.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein studentischer Anlass durchgeführt werden kann?
Es werden ausschliesslich Veranstaltungen von anerkannten studentischen Organisationen bewilligt. Für Veranstaltungen studentischer Organisationen mit externen Referierenden kann ein Patronat (PDF, 60 KB) verlangt werden. Grundvoraussetzung für jede Veranstaltung an der UZH ist die Einhaltung des Code of Conduct Campusleben.
Bei grösseren Veranstaltungen muss nebst dem Antragsformular für bewilligungspflichtige Veranstaltungen ein Konzept eingereicht werden.
Hier finden Sie Informationen zum Raumantrag.
Ich habe noch nie einen studentischen Anlass geplant. Wo erhalte ich Unterstützung?
Die Impulsfabrik des VSUZH hilft euch gerne weiter.
Wie kann ich auf meinen Anlass aufmerksam machen, was für Werbemassnahmen stehen mir zur Verfügung?
Plakate, Versand eines Massenmails (1 Mal pro Semester), gezieltes Flyern sowie Standaktionen helfen, auf den Anlass aufmerksam zu machen. Hier finden Sie Informationen zu den Werbemöglichkeiten. Auch der Leitfaden (PDF, 5 MB) der Impulsfabrik des VSUZH enthält Tipps zu diesem Thema.
Wie kann ich meinen Anlass finanzieren?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für einen Anlass zu decken. Tipps hierzu finden sich im Leitfaden (PDF, 5 MB) der VSUZH Impulsfabrik. Anerkannte studentische Organisationen können bei der Abteilung Campuskultur einen Antrag inkl. Budget einreichen.
Teilnahmegebühren sollten nicht erhoben werden, da studentische Anlässe allen offenstehen sollten.
Kann ich das Catering selber organisieren oder muss ich den ZFV berücksichtigen?
Grundsätzlich ist das Konsumieren von Esswaren und Getränken in den Hörsälen und Seminarräumen nicht erlaubt. Es gibt aber spezielle Räume, in denen es erlaubt ist, Getränke und Esswaren zu konsumieren. Die Raumdisposition berät euch gerne: raumdisposition@campuskultur.uzh.ch, 044 634 22 14.
Das Catering kann frei gewählt werden. Es ist auch möglich, es selbst zu organisieren. Zu beachten ist, dass in den Räumen nicht gekocht werden darf, die UZH kein Zubehör zur Verfügung stellt und sämtlicher Abfall selbst entsorgt werden muss.