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Rechte und Pflichten

Anerkannte studentische Organisationen

Eine Übersicht über die an der UZH anerkannten studentischen Organisationen findet sich hier:
Studentische Organisationen an der UZH
 

Rechte von studentischen Organisationen

Studentische Organisationen an der UZH haben folgende Rechte:

  • Aufführung auf der Website der UZH 
  • Nutzung von Räumlichkeiten an der UZH 
  • Antragsrecht für verschiedenen Werbemöglichkeiten auf dem Campus
  • Antragsrecht für finanzielle Unterstützung von Vereinsanlässen durch die Abteilung Campuskultur.  Hierfür ist im Vorfeld des betreffenden Anlasses ein Antrag auf Unterstützung mit Budget bei der Abteilung Campuskultur einzureichen: studentisches@campuskultur.uzh.ch
  • Definitiv anerkannte studentische Organisationen dürfen sich zudem als "Verein an der Universität Zürich" (gemäss UniO § 27 Abs. 2) bezeichnen.

Informationen enthält auch der Leitfaden der Impulsfabrik (PDF, 5 MB).

Pflichten von studentischen Organisationen

Studentische Organisationen an der UZH haben folgende Pflichten:

  • jährliche Einreichung der aktuellen Vorstandsliste sowie des Jahresberichts
  • Einreichung der Statuten nach jeder Statutenänderung

Die Unterlagen müssen unaufgefordert der Abteilung Campuskultur unter studentisches@campuskultur.uzh.ch eingereicht werden.

Bei Nichteinhaltung der Pflichten kann studentischen Vereinen an der UZH die Anerkennung entzogen werden.