Rechte und Pflichten
Anerkannte studentische Organisationen
Eine Übersicht über die an der UZH anerkannten studentischen Organisationen findet sich hier:
Studentische Organisationen an der UZH
Rechte von studentischen Organisationen
Studentische Organisationen an der UZH haben folgende Rechte:
- Aufführung auf der Website der UZH
- Nutzung von Räumlichkeiten an der UZH
- Antragsrecht für verschiedenen Werbemöglichkeiten auf dem Campus
- Antragsrecht für finanzielle Unterstützung von Vereinsanlässen durch die Abteilung Campuskultur. Hierfür ist im Vorfeld des betreffenden Anlasses ein Antrag auf Unterstützung mit Budget bei der Abteilung Campuskultur einzureichen: studentisches@campuskultur.uzh.ch
- Definitiv anerkannte studentische Organisationen dürfen sich zudem als "Verein an der Universität Zürich" (gemäss UniO § 27 Abs. 2) bezeichnen.
Informationen enthält auch der Leitfaden der Impulsfabrik (PDF, 5 MB).
Pflichten von studentischen Organisationen
Studentische Organisationen an der UZH haben folgende Pflichten:
- jährliche Einreichung der aktuellen Vorstandsliste sowie des Jahresberichts
- Einreichung der Statuten nach jeder Statutenänderung
Die Unterlagen müssen unaufgefordert der Abteilung Campuskultur unter studentisches@campuskultur.uzh.ch eingereicht werden.
Bei Nichteinhaltung der Pflichten kann studentischen Vereinen an der UZH die Anerkennung entzogen werden.