Header

Suche

FAQ

An wen richtet sich das Angebot der möblierten UZH-Gästewohnungen?

Die UZH-Gästewohnungen werden als Übergangslösung an aus dem Ausland kommende Gastdozierende und Personen, die eine Professur an der UZH antreten, vergeben. Bei Verfügbarkeit werden sie auch an einen erweiterten Gästekreis der UZH angeboten.

Wie beantrage ich eine Gästewohnung?

Das Antragsformular ist beim gastgebenden Institut zu beziehen und dort unterschreiben zu lassen. Sie können es auch direkt per E-Mail anfordern und es zur Unterschrift an das gastgebende Institut weiterleiten.

Ab wann kann ich mit einem Angebot rechnen?

Mit der Disposition der Wohnungen kann etwa drei Monate vor Ankunft des Gastes begonnen werden.

Wie lange kann eine Wohnung genutzt werden?

In der Regel kann die Wohnung für einen Zeitraum von drei bis sechs Monate genutzt werden. Die Mindestdauer der Nutzung beträgt einen Monat.

Wann beginnt und endet der Aufenthalt in der Wohnung?

Die Nutzung beginnt jeweils am ersten Werktag eines Monats um 16:00 Uhr. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt der Einzug am nächstfolgenden Werktag. Der Schlüsselübergabe findet bei der externen Verwaltung an der Waldmannstrasse 4, 8001 Zürich statt.

Die Nutzung endet am letzten Werktag eines Monats um 10:00 Uhr. Fällt dieser auf ein Wochenende oder Feiertag, findet der Auszug am vorhergehenden Werktag statt. Die Wohnungsabgabe erfolgt werktags direkt in der Wohnung.

Kann die Nutzung auch im Laufe des Monats starten?

Nein, die Nutzung startet jeweils an einem Werktag zu Monatsbeginn und endet an einem Werktag am Monatsende.

Wer bezahlt den Aufenthalt?

Die Nutzung der Wohnungen, inklusive Depot, Servicegebühr, WLAN-Gebühren, Endreinigung und Wäscheservice, wird üblicherweise vom Gast getragen. Eine allfällige Übernahme aller Kosten durch das gastgebende Institut ist möglich und muss direkt geklärt werden.

Kann die Wohnung vor dem Aufenthalt besichtigt werden?

Nein, eine Besichtigung vorab ist nicht möglich, da die Wohnungen meist durchgehend belegt sind.

Sind Haustiere in den Gästewohnungen erlaubt?

Nein, Haustiere sind nicht erlaubt.

Kann ein Parkplatz gemietet werden?

Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
Informationen zu Parklplätzen finden Sie bei der Stadt Zürich oder bei der Parkplatzverwaltung der UZH.

Wer haftet bei Schäden?

Für allfällige Schäden haftet die Person, die die Wohnung nutzt. Der Abschluss einer Versicherung liegt in deren Verantwortung und ist obligatorisch.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Campuskultur
Malin Stomeo
Rämistrasse 71
8006 Zürich
KOL E 14

 

Telefon: +41 44 634 20 53
Email: malin.stomeo@uzh.ch