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Rektoratsdienst

Musikzimmer

 

FAQ

Wer darf das Musikzimmer nutzen?

Die Benutzung des Musikzimmers steht allen Studierenden, Doktorierenden sowie Mitarbeitenden der UZH zur Verfügung.

Wie lange ist mein Zutrittsprofil zum Musikzimmer im RAI gültig?

Das Zutrittsprofil bleibt solange gültig, bis die UZH Karte ihre Gültigkeit verliert. Konkret bedeutet dies, bis eine Exmatrikulation oder eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses auftritt.

Kann ich das Musikzimmer reservieren?

Ein Musikzimmer kann nur am Irchel reserviert werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Service Center (Schalter: Y31 D 70 oder telefonisch unter +41 44 635 41 41). Die Musikzimmer im RAI können nicht reserviert werden. An den Türen der jeweiligen Musikzimmer sind Uhren angebracht, welche das Ende einer Benutzung anzeigen soll. Es gilt hier das „first come, first serve“-Prinzip.

Darf ich die Musikzimmer als Unterrichtsraum nutzen?

Nein, die Musikzimmer dürfen nicht als Unterrichtsräume benützt werden. Diese sind nur zur privaten Nutzung vorgesehen.  

Weiterführende Informationen

Kontakt

Rektoratsdienst
Rämistrasse 71
8006 Zürich


Telefon 044 634 23 07
E-Mail musikzimmer@del.uzh.ch