Die Betreuung der Räumlichkeiten erfolgt durch den Veranstaltungsdienst.
Catering und Verpflegung ist in den Seminarräumen und Hörsälen nicht erlaubt, in bestimmten Räumen aber möglich. Klären Sie die Möglichkeiten im Voraus mit der Raumdisposition ab. Auf den dazu designierten Apéroflächen ist Catering erlaubt, muss jedoch den Brandschutzbestimmungen der UZH entsprechen.