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Organisatorisches

Prozessablauf

Gründung einer studentischen Organisation

Wird Unterstützung beim Gründungsprozess benötigt oder sind weitere Fragen offen? Die Impulsfabrik hilft hier sehr gerne weiter: Termin vereinbaren

Informieren Sie sich zuerst, ob bereits ein Verein mit demselben oder einem sehr ähnlichen Zweck an der UZH oder der ETH existiert, in dem Sie Ihre Ideen einbringen könnten. Wird eine Idee oder Initiative noch nicht als studentischer Verein vertreten und Sie möchten deshalb eine neue studentische Organisation gründen? Folgende Punkte sollten beachtet werden:

  • Suchen Sie sich Kommiliton*innen, die mit Ihnen die Vereinsgründung gestalten möchten, denn nach geltendem schweizerischen Recht, benötigt ein neugegründeter Verein mindestens zwei Mitglieder
  • Formulieren Sie zusammen einen Vereinszweck und Statuten. Hier finden Sie finden Sie Musterstatuten (PDF, 71 KB)für studentische Organisationen
  • Lassen Sie die Statuten an einer Gründungsversammlung bestätigen und protokollieren Sie die Versammlung.

Akkreditierung einer studentischen Organisation

Voraussetzungen für eine Anerkennung:

  • Der Verein muss zur Bereicherung des universitären Lebens beitragen (Studium, Lehre, Forschung, Kultur).
  • Mitglieder sind Studierende/Doktorierende der UZH/ETHZ und Angehörige einer Zürcher Fachhochschule.
  • Der Vorstand ist mehrheitlich studentisch besetzt.

Folgende Unterlagen sind einem Antrag beizulegen:

  • Gründungsprotokoll des Vereins
  • eine kurze Beschreibung über Motivation und Zweck des Vereins
  • Vereinsstatuten in zweifacher Ausführung mit Unterschriften des Vorstandes
  • aktuelle Vorstandsmitgliederliste
  • evtl. bereits erfolgte Aktivitäten

Vorlage Musterstatuten (PDF, 71 KB)

Allgemeine Rechte / Pflichten von studentischen Organisationen gegenüber der UZH

Je nachdem in welcher Kategorie sich die studentische Organisation befindet, unterscheiden sich die jeweiligen Pflichten beziehungsweise deren Rechte und Privilegien. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass jede studentische Organisation ein Mal pro Jahr der UZH eine Vorstandsliste sowie einen Jahresbericht einreichen muss.

Im Gegenzug werden die studentischen Organisationen auf der Webseite der UZH aufgeführt und erhalten das Antragsrecht zur Nutzung von Räumen an der UZH sowie dem Versand von Massenemails (in der Regel ein Mal pro Semester). Ebenfalls wird den meisten Organisationen das Antragsrecht auf finanzielle Unterstützung gesprochen, es ist aber zu beachten, dass hierfür auch immer eine Jahresrechnung beziehungsweise ein Budgetvoranschlag miteingereicht werden muss.

Werden diese Pflichten durch die studentischen Organisationen nicht erfüllt, können Rechte beziehungsweise Privilegien gekürzt oder entzogen werden.

Jahresberichte sowie Vorstandsliste könnenhier  eingereicht werden. 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Rektoratsdienst
Rämistrasse 71
8006 Zürich
KOL E 14


Telefon 044 634 23 07
E-Mail rektoratsdienst@del.uzh.ch

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