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Rektoratsdienst

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte sowie allgemeine Fragen zu Raumreservationen an der UZH.

 

Raumreservation

Wer darf Räumlichkeiten an der UZH reservieren?

Gemäss Raumbenutzungsreglement können in den Räumlichkeiten der Universität Zürich nur Veranstaltungen stattfinden, welche einen direkten Zusammenhang mit der Universität Zürich haben bzw. bei welchen eine Organisationseinheit der UZH als Veranstalter in Erscheinung tritt.

Sind die Räume für Veranstaltungen an der UZH kostenpflichtig?

Die Nutzung und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen sind für die Durchführung von Veranstaltungen der Lehre und Forschung der Universität Zürich unentgeltlich.

Die Nutzung durch universitäre Organisationseinheiten ausserhalb der Lehre und Forschung ist ebenfalls unentgeltlich, wenn diese nicht kommerziell ist. Ausserordentliche Dienstleistungen (Sonderleistungen betreffend Personal, Reinigung, Technik u.a.) werden auch bei unentgeltlicher Nutzung der Räume in Rechnung gestellt.

Die kommerzielle oder gewinnorientierte Nutzung ist kostenpflichtig.

Wer ist für die Technik in den Hörsälen zuständig

Der Veranstaltungsdienst berät Sie hierzu gerne: hoersaaldienst@bdz.uzh.ch, 044/634 22 22.

Wird die Betreuung für den technischen Aufwand verrechnet?

Die Grundbetreuung für die Veranstaltung ist kostenlos. Wird spezielle oder weiterführende Betreuung gewünscht (auch während der Veranstaltung), so ist diese kostenpflichtig. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: hoersaaldienst@bdz.uzh.ch, 044/634 22 22.

Leider konnte ich mich nicht in das Buchungs-Tool einloggen. Was soll ich tun?

Sie können versuchen, das Passwort zurücksetzen. Lässt sich das Problem nicht beheben, so wenden Sie sich direkt an die Hörsaaldisposition, hoersaaldispo@del.uzh.ch, 044 634 22 14.

Wann werden die Räume für Lehrveranstaltungen im VVZ ersichtlich sein?

Jeweils 3 Wochen vor Semesterbeginn.

Wo können Hinweisschilder bestellt werden?

Beim Veranstaltungsdienst: hoersaaldienst@bdz.uzh.ch, 044/634 22 22.

Ist essen und trinken in den Hörsälen/Seminarräumen gestattet?

Grundsätzlich ist dies nicht erlaubt. Es gibt aber spezielle Räume, in denen es erlaubt ist, Getränke und Esswaren zu konsumieren. Die Hörsaaldisposition berät Sie gerne: hoersaaldispo@del.uzh.ch, 044 634 22 14.

 

 

Aussenflächen UZH

Kann ich den Irchelpark für Events mieten?

Nein, der Irchelpark ist als Universitätsgelände im Besitz des Kantons Zürich und ist als naturnaher Landschaftspark und Erholungsoase, insbesondere für die umliegende Wohnbevölkerung, ein Naherholungsgebiet. Der Park kann weder für öffentliche Events noch für private Feiern reserviert werden.

Kann ich den Rechbergpark reservieren?

Das Recht, Bewilligungen zum Rechbergpark zu bearbeiten obliegt dem Kanton. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Immobilienamt des Kanton Zürichs, Herrn Markus Bläuenstein (Tel. +41 44 257 92 78).

Weiterführende Informationen

Kontakt

Hörsaaldisposition
Rämistrasse 71
8006 Zürich
KOL E 23

Telefon 044 634 22 14
Mo - Do: 10-12 & 13:30-15:30 Uhr
Freitag: 10-12 Uhr


E-Mail hoersaaldispo@del.uzh.ch